OED-Rechner

Höhergruppierungs­rechner

Simulieren Sie den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe: mit korrekter Stufenzuordnung für TVöD und TV-L, neuem Brutto und Netto, Garantiebetrag – und der ehrlichen Antwort auf die Frage, ob sich die Höhergruppierung auch langfristig lohnt.

Heute

E9c · Erfahrungsstufe 4

Brutto
4.958,59 €
Netto
3.108,93 €
Nach Höhergruppierung

E10 · Erfahrungsstufe 4

Brutto
5.181,37 €
Netto
3.222,42 €
Mehr brutto / Monat

+222,78 €

Mehr netto / Monat

+113,49 €

Mehr brutto / Kalenderjahr

+2.849,59 €

Nächste Stufe in

4 Jahren

„Mehr brutto / Kalenderjahr" ist das tatsächliche Gesamtbrutto des Kalenderjahres 2026: Es berücksichtigt die Jahressonderzahlung und den stichtagsgenauen Tabellenwechsel 2026(die aktuelle Tabelle gilt erst ab dem Erhöhungsmonat) – nicht bloß das Zwölffache der Monatsdifferenz.

Angewandte Regel: Stufengleiche Zuordnung nach TVöD § 17 Abs. 4: Sie behalten Ihre Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.

Lohnt sich die Höhergruppierung langfristig?

Kumuliertes Bruttogehalt 20262031 im Vergleich: in der aktuellen Entgeltgruppe bleiben gegenüber höhergruppieren. Als echtes Kalenderjahresbrutto gerechnet – mit monatsgenauen Stufenaufstiegen, stichtagsgenauem Tabellenwechsel 2026 und Jahressonderzahlung.

2026
63.425,58 €
66.275,17 €
2027
65.564,96 €
68.510,66 €
2028
67.204,08 €
70.223,43 €
2029
68.884,18 €
71.979,02 €
2030
76.310,50 €
79.909,60 €
2031
78.218,27 €
81.907,34 €
Bleiben in E9c Höhergruppiert in E10
Kumulierter Vorteil über 6 Jahre

+19.197,65 €

Break-even: sofort ab Höhergruppierung

Empfehlung

Die Höhergruppierung lohnt sich – dauerhaft mehr Gehalt.

So rechnet der Höhergruppierungsrechner

Eine Höhergruppierung ist der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe, weil sich die dauerhaft übertragene Tätigkeit ändert. Wie sich das aufs Gehalt auswirkt, hängt von der Stufenzuordnung ab – und die ist im TVöD und im TV-L unterschiedlich geregelt.

Stufenzuordnung nach Tarif

Der Rechner unterscheidet automatisch: stufengleiche Zuordnung im TVöD und betragsmäßige Zuordnung mit Garantiebetrag im TV-L. So stimmt die neue Stufe für Ihren Tarifbereich.

Brutto und Netto im Vergleich

Sie sehen sofort das neue Monatsbrutto und -netto sowie den monatlichen und jährlichen Mehrbetrag – inklusive eines etwaigen Garantiebetrags im TV-L.

Langfristige Entwicklung

Die Projektion vergleicht über mehrere Jahre „bleiben" und „höhergruppieren" mit Stufenaufstiegen und zeigt den kumulierten Vorteil sowie den Break-even.

Häufige Fragen zur Höhergruppierung

Welche Stufe bekomme ich nach einer Höhergruppierung?

Im TVöD gilt seit dem 1. März 2017 die stufengleiche Zuordnung: Sie behalten Ihre Stufe in der höheren Entgeltgruppe, die dort automatisch mehr zahlt. Im TV-L erfolgt eine betragsmäßige Zuordnung – Sie kommen in die Stufe, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Entgelt erreichen, mindestens jedoch Stufe 2.

Was ist der Garantiebetrag bei der Höhergruppierung?

Der Garantiebetrag ist eine Besonderheit des TV-L. Fällt der Gehaltssprung durch die betragsmäßige Zuordnung kleiner aus als 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15), wird während der Stufenlaufzeit dieser Garantiebetrag gezahlt. Im TVöD gibt es seit der stufengleichen Höhergruppierung keinen Garantiebetrag mehr.

Beginnt die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung neu?

Ja. Sowohl im TVöD als auch im TV-L beginnt die Stufenlaufzeit mit dem Tag der Höhergruppierung neu. Bereits zurückgelegte Zeiten in der bisherigen Stufe werden nicht angerechnet. Das ist der Grund, warum sich ein Wechsel kurzfristig weniger stark auswirken kann, wenn in der alten Gruppe ohnehin bald ein Stufenaufstieg angestanden hätte.

Kann sich eine Höhergruppierung langfristig weniger lohnen?

Unmittelbar zahlt die höhere Entgeltgruppe fast immer mehr. Weil die Stufenlaufzeit aber neu beginnt, kann ein kurz bevorstehender Stufenaufstieg in der alten Gruppe einzelne Jahre ausgleichen. Der Rechner zeigt deshalb die kumulierte Entwicklung über mehrere Jahre und den Break-even-Zeitpunkt, ab dem die Höhergruppierung dauerhaft vorn liegt.

Sind die Ergebnisse rechtsverbindlich?

Nein. Der Rechner bildet die Stufenzuordnung nach § 17 TVöD bzw. TV-L und die üblichen Stufenlaufzeiten ab und liefert eine gut begründete Orientierung. Die verbindliche Eingruppierung und Stufenzuordnung nimmt Ihr Arbeitgeber vor; bei Fragen helfen Personalrat oder Gewerkschaft.