TVöD-P Gehaltsrechner
Tarifvertrag Pflege. Für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
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Viele Rechner ignorieren Zulagen. Hier addierst du sie zu deinem Brutto – tippe auf einen Vorschlag oder lege eine eigene Zulage an.
Für die Netto-Berechnung
4.312,38 €
2.768,81 €
55.392,95 €
3.644,39 €
Abzüge im Detail (monatlich)
- Lohnsteuer
- 614,25 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Rentenversicherung
- 401,05 €
- Arbeitslosenversicherung
- 56,06 €
- Krankenversicherung
- 368,71 €
- Pflegeversicherung
- 103,50 €
- Summe Abzüge
- 1.543,57 €
Das Bruttoentgelt basiert auf dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)). Die Netto-Berechnung folgt dem amtlichen Lohnsteuer-Verfahren 2025 mit den Sozialversicherungssätzen 2025. Zulagen erhöhen das steuer- und beitragspflichtige Brutto. Der Beamten-Modus nutzt die echten Besoldungstabellen; der PKV-/Beihilfe- und VBL-Eigenanteil sind Näherungen. Verbindlich ist Ihre offizielle Gehaltsabrechnung.
Entgelttabelle TVöD-P
Vollständige Übersicht der monatlichen Bruttoentgelte nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
Zum Anzeigen aller Stufen horizontal wischen
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| P16Pflegedienstleitung (große Einrichtung) | — | 5.240,04 € | 5.415,90 € | 5.983,76 € | 6.645,71 € | 6.937,70 € |
| P15Pflegedienstleitung | — | 5.132,29 € | 5.293,23 € | 5.695,60 € | 6.177,16 € | 6.361,06 € |
| P14Abteilungsleitung | — | 5.013,53 € | 5.170,59 € | 5.563,22 € | 6.096,68 € | 6.194,02 € |
| P13Stationsleitung (großer Bereich) | — | 4.897,78 € | 5.047,94 € | 5.430,82 € | 5.707,28 € | 5.778,68 € |
| P12Stationsleitung | — | 4.657,22 € | 4.802,61 € | 5.166,04 € | 5.389,29 € | 5.493,13 € |
| P11Stationsleitung (kleiner Bereich) | — | 4.419,71 € | 4.557,30 € | 4.901,27 € | 5.129,69 € | 5.233,54 € |
| P10Fachkrankenpflege | — | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.548,07 € | 4.850,63 € | 4.960,96 € |
| P9Pflegefachkräfte mit erweiterten Aufgaben | — | 3.992,39 € | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.558,59 € | 4.662,42 € |
| P8Pflegefachkräfte | — | 3.701,21 € | 3.862,80 € | 4.075,58 € | 4.247,92 € | 4.488,98 € |
| P7Pflegefachkräfte (Einstieg) | — | 3.510,30 € | 3.701,21 € | 3.998,33 € | 4.149,59 € | 4.305,40 € |
| P6Pflegehelfer:innen mit Zusatzqualifikation | 3.012,49 € | 3.187,41 € | 3.363,47 € | 3.737,95 € | 3.833,41 € | 4.013,41 € |
| P5Pflegehelfer:innen | 2.907,18 € | 3.146,33 € | 3.216,62 € | 3.334,09 € | 3.422,22 € | 3.629,25 € |
Monatliches Bruttoentgelt in Euro · gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %) · Angaben ohne Gewähr
Die wichtigsten Begriffe erklärt
- Entgeltgruppe
- Ordnet eine Tätigkeit anhand von Qualifikation und Verantwortung einer Vergütungshöhe zu. Höhere Gruppen bedeuten höhere Entgelte.
- Erfahrungsstufe
- Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Berufserfahrung stufenweise (in der Regel Stufe 1 bis 6).
- Bruttoentgelt
- Das vereinbarte Monatsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Jahressonderzahlung
- Einmalzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld"), die als Prozentsatz des Monatsentgelts gezahlt wird und je nach Entgeltgruppe variiert.
- Stufenlaufzeit
- Zeitraum, der in einer Stufe verbracht werden muss, bevor die nächste Stufe erreicht wird.
- Tarifabschluss
- Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das die Entgelterhöhungen und die Laufzeit des Tarifvertrags festlegt.
Wissenswertes zum TVöD-P
Geltungsbereich und Eingruppierung
Der Tarifvertrag Pflege regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im Bereich „Pflege". Die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuübenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe. Innerhalb jeder Gruppe bestimmt die Erfahrungsstufe die konkrete Höhe des Entgelts.
Stufenaufstieg und Gehaltsentwicklung
Neu Beschäftigte beginnen in der Regel in Stufe 1 – bei einschlägiger Berufserfahrung ist ein höherer Einstieg möglich. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit (nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren) und kann bei herausragender Leistung verkürzt werden. Jeder Stufensprung erhöht das monatliche Bruttoentgelt spürbar.
Jahressonderzahlung und weitere Leistungen
Neben dem laufenden Monatsentgelt erhalten Beschäftigte in der Regel eine Jahressonderzahlung (im TVöD-P rund 84,51 % eines Monatsentgelts, gruppenabhängig). Hinzu kommen tarifliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen sowie – je nach Tätigkeit – Zulagen und Zuschläge, etwa für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese individuellen Bestandteile sind im Rechner nicht enthalten und kommen ggf. zusätzlich hinzu.
Vom Brutto zum Netto
Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Der OED-Rechner berechnet das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2025. Die tatsächliche Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab.
Die dargestellten Beträge basieren auf den offiziellen Entgelttabellen (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)). Tarifabschlüsse führen regelmäßig zu Anpassungen – maßgeblich sind stets die offiziellen Quellen und Ihre persönliche Gehaltsabrechnung.
Häufige Fragen zum TVöD-P
Wie hoch ist das Gehalt im TVöD-P?
Die Höhe hängt von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihr konkretes Brutto- und Nettoentgelt nach dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)) zu ermitteln. Die vollständige Entgelttabelle finden Sie direkt darunter.
Für wen gilt der TVöD-P?
Der Tarifvertrag Pflege gilt für den Bereich „Pflege". Pflegekräfte
Wird im TVöD-P eine Jahressonderzahlung gezahlt?
Ja. Die Jahressonderzahlung beträgt im TVöD-P rund 84,51 % eines Monatsentgelts und ist von der Entgeltgruppe abhängig. Der Rechner weist sie separat aus.
Wie berechne ich mein Netto im TVöD-P?
Wählen Sie im Rechner Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse. Das Nettoentgelt wird nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2025 inklusive Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Individuelle Freibeträge können zu Abweichungen führen.