OED-Rechner

TVöD-P Gehaltsrechner

Tarifvertrag Pflege. Für Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Geltungsbereich: PflegePflegekräftegültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)

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Die Kurzbeschreibungen dienen nur der Orientierung. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den tatsächlich übertragenen Aufgaben – nicht allein nach dem formalen Abschluss.

Für die Netto-Berechnung

Ergebnis genauer machenKrankenkasse, Zusatzversorgung, Kinder & Zuschläge angeben

Optional – für ein genaueres Ergebnis: Krankenkasse, Zusatzversorgung, Kinder und individuelle Zuschläge. Ohne Angabe rechnen wir mit sinnvollen Standardwerten.

Krankenkasse

Zulagen & Extras

Viele Rechner ignorieren Zulagen. Hier addieren Sie sie zu Ihrem Brutto – tippen Sie auf einen Vorschlag oder legen Sie eine eigene Zulage an. Beträge richten sich nach Tarif und Stichtag.

Bruttoentgelt / Monat

4.479,20 €

Nettoentgelt / Monat

2.860,22 €

Gesamtbrutto 2026

56.946,09 €

Jahressonderzahlung (geschätzt)

3.665,52 €

Zusammensetzung des Monatsbruttos

Tabellenentgelt
4.312,38 €
Pflegezulage
+ 141,82 €
feste tarifliche Zulage
+ 25,00 €
Tarifliches Monatsbrutto
4.479,20 €

Diese tariflichen Zulagen folgen unmittelbar aus P10 und werden automatisch berücksichtigt – du musst sie nicht selbst kennen. Individuelle Zuschläge (Schicht, Nacht, Sonntag …) kommen ggf. noch hinzu.

Vereinfachte Schätzung auf Basis des aktuellen Tabellenentgelts (85 % für P10). Tariflich maßgeblich ist grundsätzlich das durchschnittlich berücksichtigungsfähige Entgelt des Bemessungszeitraums Juli bis September – Stufenaufstiege, geänderte Arbeitszeit oder Zulagen in diesen Monaten können die tatsächliche Jahressonderzahlung abweichen lassen. Angenommen wird ein volles Kalenderjahr mit Entgeltanspruch; die Zwölftelung nach § 17 (Kürzung um 1/12 je Monat ohne Entgeltanspruch, etwa bei unterjährigem Eintritt) ist in dieser Sch��tzung nicht berücksichtigt.

Gesamtbrutto für das Kalenderjahr 2026: Da die aktuelle Tabelle erst unterjährig in Kraft tritt (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)), werden die 4 Monate davor noch nach der vorherigen Tabelle und die übrigen 8 Monate nach der aktuellen Tabelle vergütet. Die Jahressonderzahlung (Auszahlung im November) ist voll nach der aktuellen Tabelle berücksichtigt. Eine reine Hochrechnung mit 12 × dem aktuellen Monatsentgelt ergäbe 57.415,92 €.

Automatisch berücksichtigt – Pflegezulagen für P10: +166,82 € / Monat zusätzlich zum Tabellenentgelt. Allgemeine Pflegezulage 141,82 € + feste tarifliche Zulage 25,00 €. Tabellenentgelt 4.312,38 € + Pflegezulagen = Gesamtbrutto 4.479,20 € / Monat. Die Zulagen gelten für die Entgeltgruppen P5–P16, werden bei Teilzeit anteilig gekürzt und erhöhen das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto. In die Bemessung der Jahressonderzahlung fließen sie nicht ein.

Abzüge im Detail (monatlich)

Lohnsteuer
644,75 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Rentenversicherung
416,57 €
Arbeitslosenversicherung
58,23 €
Krankenversicherung
391,93 €
Pflegeversicherung
107,50 €
Summe Abzüge
1.618,98 €
Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist Ihre offizielle Gehaltsabrechnung.

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Entgelttabelle TVöD-P

Vollständige Übersicht der monatlichen Bruttoentgelte nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.

Zum Anzeigen aller Stufen horizontal wischen

Entgelttabelle TVöD-Pgültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P16Pflegedienstleitung (große Einrichtung)5.240,04 €5.415,90 €5.983,76 €6.645,71 €6.937,70 €
P15Pflegedienstleitung5.132,29 €5.293,23 €5.695,60 €6.177,16 €6.361,06 €
P14Abteilungsleitung5.013,53 €5.170,59 €5.563,22 €6.096,68 €6.194,02 €
P13Stationsleitung (großer Bereich)4.894,78 €5.047,94 €5.430,82 €5.707,28 €5.778,68 €
P12Stationsleitung4.657,22 €4.802,61 €5.166,04 €5.389,29 €5.493,13 €
P11Stationsleitung (kleiner Bereich)4.419,71 €4.557,30 €4.901,27 €5.129,69 €5.233,54 €
P10Fachkrankenpflege4.184,40 €4.312,38 €4.675,42 €4.850,63 €4.960,96 €
P9Pflegefachkräfte mit erweiterten Aufgaben3.992,39 €4.184,40 €4.312,38 €4.558,59 €4.662,42 €
P8Pflegefachkräfte3.701,21 €3.862,80 €4.075,58 €4.247,92 €4.488,98 €
P7Pflegefachkräfte (Einstieg)3.510,30 €3.701,21 €3.998,33 €4.149,59 €4.305,40 €
P6Pflegehelfer:innen mit Zusatzqualifikation3.012,49 €3.187,41 €3.363,47 €3.737,95 €3.833,41 €4.013,41 €
P5Pflegehelfer:innen2.907,18 €3.146,33 €3.216,62 €3.334,09 €3.422,22 €3.629,25 €

Monatliches Bruttoentgelt in Euro · gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %) · Angaben ohne Gewähr

Die wichtigsten Begriffe erklärt

Entgeltgruppe
Ordnet eine Tätigkeit anhand von Qualifikation und Verantwortung einer Vergütungshöhe zu. Höhere Gruppen bedeuten höhere Entgelte.
Erfahrungsstufe
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Berufserfahrung stufenweise (in der Regel Stufe 1 bis 6).
Bruttoentgelt
Das vereinbarte Monatsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Jahressonderzahlung
Einmalzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld"), die als Prozentsatz des Monatsentgelts gezahlt wird und je nach Entgeltgruppe variiert.
Stufenlaufzeit
Zeitraum, der in einer Stufe verbracht werden muss, bevor die nächste Stufe erreicht wird.
Tarifabschluss
Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das die Entgelterhöhungen und die Laufzeit des Tarifvertrags festlegt.

Wissenswertes zum TVöD-P

Geltungsbereich und Eingruppierung

Der Tarifvertrag Pflege regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im Bereich „Pflege". Die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuübenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe. Innerhalb jeder Entgeltgruppe bestimmt die Erfahrungsstufe die konkrete Höhe des Entgelts.

Stufenaufstieg und Gehaltsentwicklung

Der Einstieg hängt von der Entgeltgruppe ab: In den unteren Gruppen beginnen neu Beschäftigte in Stufe 1. In den Entgeltgruppen P7 bis P16 ist hingegen keine Stufe 1 vorgesehen – dort beginnt die Tabelle erst mit Stufe 2. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist zudem ein höherer Einstieg möglich. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit und kann bei herausragender Leistung verkürzt werden. Jeder Stufensprung erhöht das monatliche Bruttoentgelt spürbar.

Jahressonderzahlung und weitere Leistungen

Neben dem laufenden Monatsentgelt erhalten Beschäftigte in der Regel eine Jahressonderzahlung (im TVöD-P je nach Entgeltgruppe 90 % (P5–P8) bzw. 85 % (P9–P16) eines Monatsentgelts). Hinzu kommen tarifliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen sowie – je nach Tätigkeit – Zulagen und Zuschläge, etwa für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese individuellen Bestandteile sind im Rechner nicht enthalten und kommen ggf. zusätzlich hinzu.

Vom Brutto zum Netto

Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Der OED-Rechner berechnet das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026. Die tatsächliche Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab.

Die dargestellten Beträge basieren auf den offiziellen Entgelttabellen (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)). Tarifabschlüsse führen regelmäßig zu Anpassungen – maßgeblich sind stets die offiziellen Quellen und Ihre persönliche Gehaltsabrechnung.

Häufige Fragen zum TVöD-P

Wie hoch ist das Gehalt im TVöD-P?

Die Höhe hängt von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihr konkretes Brutto- und Nettoentgelt nach dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.05.2026 (+2,8 %)) zu ermitteln. Die vollständige Entgelttabelle finden Sie direkt darunter.

Für wen gilt der TVöD-P?

Der Tarifvertrag Pflege gilt für den Bereich „Pflege". Pflegekräfte

Wird im TVöD-P eine Jahressonderzahlung gezahlt?

Ja. Die Jahressonderzahlung beträgt im TVöD-P je nach Entgeltgruppe 90 % (P5–P8) bzw. 85 % (P9–P16) eines Monatsentgelts und ist von der Entgeltgruppe abhängig. Der Rechner schätzt sie separat auf Basis Ihrer Auswahl.

Wie berechne ich mein Netto im TVöD-P?

Wählen Sie im Rechner Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse. Das Nettoentgelt wird nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026 inklusive Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Individuelle Freibeträge können zu Abweichungen führen.

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