TV-L SuE Gehaltsrechner
TV-L Sozial- und Erziehungsdienst (S-Entgeltordnung). Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder (TV-L, S-Entgeltordnung). Gegenstück zum kommunalen TVöD-SuE.
Gehalt berechnen
Ihre Angaben
Die Kurzbeschreibungen dienen nur der Orientierung. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den tatsächlich übertragenen Aufgaben – nicht allein nach dem formalen Abschluss.
TV-L: Vollzeit in Nordrhein-Westfalen = 39:50 h (§ 6 TV-L).
Für die Netto-Berechnung
Ergebnis genauer machenKrankenkasse, Zusatzversorgung, Kinder & Zuschläge angeben
Optional – für ein genaueres Ergebnis: Krankenkasse, Zusatzversorgung, Kinder und individuelle Zuschläge. Ohne Angabe rechnen wir mit sinnvollen Standardwerten.
Zulagen & Extras
Viele Rechner ignorieren Zulagen. Hier addieren Sie sie zu Ihrem Brutto – tippen Sie auf einen Vorschlag oder legen Sie eine eigene Zulage an. Beträge richten sich nach Tarif und Stichtag.
4.762,06 €
3.007,65 €
60.177,07 €
3.406,76 €
Zusammensetzung des Monatsbruttos
- Tabellenentgelt
- 4.582,06 €
- SuE-Zulage
- + 180,00 €
- Tarifliches Monatsbrutto
- 4.762,06 €
Diese tariflichen Zulagen folgen unmittelbar aus S 12 und werden automatisch berücksichtigt – du musst sie nicht selbst kennen. Individuelle Zuschläge (Schicht, Nacht, Sonntag …) kommen ggf. noch hinzu.
Vereinfachte Schätzung auf Basis des aktuellen Tabellenentgelts (74,35 % für S 12). Tariflich maßgeblich ist grundsätzlich das durchschnittlich berücksichtigungsfähige Entgelt des Bemessungszeitraums Juli bis September – Stufenaufstiege, geänderte Arbeitszeit oder Zulagen in diesen Monaten können die tatsächliche Jahressonderzahlung abweichen lassen. Angenommen wird ein volles Kalenderjahr mit Entgeltanspruch; die Zwölftelung nach § 17 (Kürzung um 1/12 je Monat ohne Entgeltanspruch, etwa bei unterjährigem Eintritt) ist in dieser Sch��tzung nicht berücksichtigt.
Gesamtbrutto für das Kalenderjahr 2026: Da die aktuelle Tabelle erst unterjährig in Kraft tritt (gültig ab 01.04.2026 (+2,8 %)), werden die 3 Monate davor noch nach der vorherigen Tabelle und die übrigen 9 Monate nach der aktuellen Tabelle vergütet. Die Jahressonderzahlung (Auszahlung im November) ist voll nach der aktuellen Tabelle berücksichtigt. Eine reine Hochrechnung mit 12 × dem aktuellen Monatsentgelt ergäbe 60.551,48 €.
Automatisch berücksichtigt – SuE-Zulage für S 12: +180,00 € / Monat zusätzlich zum Tabellenentgelt. Tabellenentgelt 4.582,06 € + SuE-Zulage 180,00 € = Gesamtbrutto 4.762,06 € / Monat. Die Zulage wird zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, bei Teilzeit anteilig gekürzt und erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto. In die Bemessung der Jahressonderzahlung fließt sie nicht ein.
Abzüge im Detail (monatlich)
- Lohnsteuer
- 718,67 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Rentenversicherung
- 442,87 €
- Arbeitslosenversicherung
- 61,91 €
- Krankenversicherung
- 416,68 €
- Pflegeversicherung
- 114,29 €
- Summe Abzüge
- 1.754,41 €
Ist Ihnen ein Fehler in den Werten oder der Berechnung aufgefallen?
Fehler meldenEntgelttabelle TV-L SuE
Vollständige Übersicht der monatlichen Bruttoentgelte nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
Zum Anzeigen aller Stufen horizontal wischen
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| S 18Leitung sehr großer Einrichtungen | 4.695,81 € | 4.831,98 € | 5.427,51 € | 5.874,12 € | 6.544,06 € | 6.953,44 € |
| S 17Leitung großer Einrichtungen | 4.285,30 € | 4.645,90 € | 5.129,72 € | 5.427,51 € | 6.022,97 € | 6.372,84 € |
| S 16Leitung größerer Einrichtungen | 4.189,02 € | 4.549,16 € | 4.876,66 € | 5.278,61 € | 5.725,24 € | 5.993,21 € |
| S 15Leitung mittlerer Einrichtungen | 4.040,87 € | 4.385,36 € | 4.683,16 € | 5.025,55 € | 5.576,37 € | 5.814,54 € |
| S 14Sozialarbeiter:innen im Jugendamt (§ 8a SGB VIII) | 4.020,78 € | 4.342,61 € | 4.673,51 € | 5.010,12 € | 5.382,33 € | 5.642,84 € |
| S 13Fachkräfte mit Koordinationsaufgaben | 3.956,35 € | 4.238,90 € | 4.608,69 € | 4.906,41 € | 5.278,61 € | 5.464,69 € |
| S 12Sozialarbeiter:innen mit besonders schwieriger Tätigkeit | 3.904,99 € | 4.227,50 € | 4.582,06 € | 4.894,69 € | 5.281,78 € | 5.445,55 € |
| S 11bSozialarbeiter:innen mit schwieriger Tätigkeit | 3.809,38 € | 4.170,46 € | 4.359,56 € | 4.835,94 € | 5.208,16 € | 5.431,46 € |
| S 11aSozialarbeiter:innen | 3.735,57 € | 4.094,37 € | 4.282,25 € | 4.757,57 € | 5.129,72 € | 5.353,05 € |
| S 9Heilpädagog:innen | 3.553,32 € | 3.872,74 € | 4.155,77 € | 4.571,34 € | 4.962,09 € | 5.263,58 € |
| S 8bErzieher:innen mit besonders schwieriger Tätigkeit | 3.489,55 € | 3.794,83 € | 4.080,01 € | 4.494,85 € | 4.883,74 € | 5.181,91 € |
| S 8aErzieher:innen mit staatlicher Anerkennung | 3.444,29 € | 3.717,03 € | 3.963,34 € | 4.196,70 € | 4.423,54 € | 4.660,13 € |
| S 7Sozialassistenz, Kindertagespflege | 3.369,05 € | 3.625,89 € | 3.855,89 € | 4.087,12 € | 4.260,59 € | 4.519,37 € |
| S 4Heilerziehungspfleger:innen | 3.206,28 € | 3.478,25 € | 3.675,21 € | 3.812,51 € | 3.942,62 € | 4.145,27 € |
| S 3Kinderpfleger:innen | 3.019,44 € | 3.291,26 € | 3.480,36 € | 3.654,01 € | 3.735,19 € | 3.832,75 € |
| S 2Einfache Tätigkeiten in der Betreuung | 2.915,57 € | 3.140,47 € | 3.205,03 € | 3.308,32 € | 3.392,25 € | 3.463,27 € |
Monatliches Bruttoentgelt in Euro · gültig ab 01.04.2026 (+2,8 %) · Angaben ohne Gewähr
Die wichtigsten Begriffe erklärt
- Entgeltgruppe
- Ordnet eine Tätigkeit anhand von Qualifikation und Verantwortung einer Vergütungshöhe zu. Höhere Gruppen bedeuten höhere Entgelte.
- Erfahrungsstufe
- Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Berufserfahrung stufenweise (in der Regel Stufe 1 bis 6).
- Bruttoentgelt
- Das vereinbarte Monatsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Jahressonderzahlung
- Einmalzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld"), die als Prozentsatz des Monatsentgelts gezahlt wird und je nach Entgeltgruppe variiert.
- Stufenlaufzeit
- Zeitraum, der in einer Stufe verbracht werden muss, bevor die nächste Stufe erreicht wird.
- Tarifabschluss
- Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das die Entgelterhöhungen und die Laufzeit des Tarifvertrags festlegt.
Wissenswertes zum TV-L SuE
Geltungsbereich und Eingruppierung
Der TV-L Sozial- und Erziehungsdienst (S-Entgeltordnung) regelt die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für Beschäftigte im Bereich „Sozial- und Erziehungsdienst der Länder". Die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuübenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe. Innerhalb jeder Entgeltgruppe bestimmt die Erfahrungsstufe die konkrete Höhe des Entgelts.
Stufenaufstieg und Gehaltsentwicklung
Neu Beschäftigte beginnen in der Regel in Stufe 1 – bei einschlägiger Berufserfahrung ist ein höherer Einstieg möglich. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit und kann bei herausragender Leistung verkürzt werden. Jeder Stufensprung erhöht das monatliche Bruttoentgelt spürbar.
Jahressonderzahlung und weitere Leistungen
Neben dem laufenden Monatsentgelt erhalten Beschäftigte in der Regel eine Jahressonderzahlung (im TV-L SuE je nach Entgeltgruppe 88,14 % (S 4–S 8b), 87,43 % (S 2–S 3), 74,35 % (S 9–S 17) bzw. 46,47 % (S 18) eines Monatsentgelts). Hinzu kommen tarifliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen sowie – je nach Tätigkeit – Zulagen und Zuschläge, etwa für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese individuellen Bestandteile sind im Rechner nicht enthalten und kommen ggf. zusätzlich hinzu.
Vom Brutto zum Netto
Vom Bruttoentgelt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Der OED-Rechner berechnet das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026. Die tatsächliche Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Verhältnissen ab.
Die dargestellten Beträge basieren auf den offiziellen Entgelttabellen (gültig ab 01.04.2026 (+2,8 %)). Tarifabschlüsse führen regelmäßig zu Anpassungen – maßgeblich sind stets die offiziellen Quellen und Ihre persönliche Gehaltsabrechnung.
Häufige Fragen zum TV-L SuE
Wie hoch ist das Gehalt im TV-L SuE?
Die Höhe hängt von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ab. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihr konkretes Brutto- und Nettoentgelt nach dem aktuellen Tarifstand (gültig ab 01.04.2026 (+2,8 %)) zu ermitteln. Die vollständige Entgelttabelle finden Sie direkt darunter.
Für wen gilt der TV-L SuE?
Der TV-L Sozial- und Erziehungsdienst (S-Entgeltordnung) gilt für den Bereich „Sozial- und Erziehungsdienst der Länder". S-Tabelle der Länder
Wird im TV-L SuE eine Jahressonderzahlung gezahlt?
Ja. Die Jahressonderzahlung beträgt im TV-L SuE je nach Entgeltgruppe 88,14 % (S 4–S 8b), 87,43 % (S 2–S 3), 74,35 % (S 9–S 17) bzw. 46,47 % (S 18) eines Monatsentgelts und ist von der Entgeltgruppe abhängig. Der Rechner schätzt sie separat auf Basis Ihrer Auswahl.
Wie berechne ich mein Netto im TV-L SuE?
Wählen Sie im Rechner Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Steuerklasse. Das Nettoentgelt wird nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren 2026 inklusive Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Individuelle Freibeträge können zu Abweichungen führen.